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Die Zukunft des europäischen Gesellschaftsrechts: auf dem Weg zu einer nachhaltigen Governance

Am 6./7. März 2012 hat der Exekutivausschuss des europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) folgende Entschließung zum Die Entsenderichtlinie: Die Zukunft des europäischen Gesellschaftsrechts

 

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Die Zukunft des europäischen Gesellschaftsrechts: auf dem Weg zu einer nachhaltigen Governance

Die Gewerkschaften haben ein grundlegendes Interesse daran, mehr Demokratie und nachhaltige EU-Governance zu verlangen. Die kommenden Jahre werden für die Arbeitnehmer schwierig sein. Die aktuelle Wirtschaftslage wird häufiger Veränderungen der Unternehmensstrategien, darunter auch vermehrt Umstrukturierungen, mit sich bringen. Die Arbeitnehmer und ihre Vertreter müssen in diesen strategischen Entscheidungen einen Platz und eine Stimme erhalten [1].

In dieser Entschließung fordert der EGB eine radikale Veränderung der Herangehensweise in der EU-Politik. Im derzeitigen Gesellschaftsrecht der EU werden die Bedürfnisse von Unternehmen und Aktionären zum Nachteil der Interessen der Arbeitnehmer und anderer Betroffener überbetont. Außerdem ist es langfristig nicht tragbar, den Wettbewerb der Systeme und das Kurzfristdenken zu fördern. Das EU-Gesellschaftsrecht muss sich auf die Förderung eines kohärenten, nachhaltigen und nach vorne gerichteten Unternehmensmodell konzentrieren, das ein EU-Rahmeninstrument für die Arbeitnehmermitbestimmung enthält. Man könnte ferner einige Fragen über den tatsächlichen Zweck und die tatsächliche Wirkung der aktuellen Agenda für bessere Rechtsetzung zur Sprache bringen.

Der EGB wiederholt seine Forderung nach einer sinnvollen Anhörung über die strategische Orientierung. Eine aktivere Beteiligung der europäischen Sozialpartner bei der Erarbeitung der Strategie für ein EU-Gesellschaftsrecht würde weitgehend zur Öffnung zahlreicher Sackgassen beitragen. Online-Anhörungen und Grünbücher sind kein ausreichender Ersatz für die spezifische Anhörung der Sozialpartner, die in den EU-Verträgen vorgesehen ist.

Das europäische Gesellschaftsrecht so zu reformieren, dass es die Interessen der Arbeitnehmer und anderer Betroffener widerspiegelt, wird keine leichte Aufgabe sein. Die Ideologien des "Shareholder Values" und des Wettbewerbs der Systeme haben den Besitzstand des EU-Gesellschaftsrechts grundlegend mitgeformt. Aber die Finanzkrise hat klar gezeigt, dass eine Veränderung nötig ist.

Doch das Soziale Europa und nachhaltiges Wirtschaften können nicht einfach erreicht werden, indem man hofft, dass die Krise bald vorbei sein wird und uns die wirtschaftliche Erholung wieder auf den rechten Weg zurückführen wird. Die oben genannten Forderungen liefern, gemeinsam mit der beiliegenden Liste der bestehenden EU-Richtlinien zum Gesellschaftsrecht und wo diese reformiert werden müssen, einen Fahrplan für eine grundlegende Veränderung der Art und Weise, wie unsere Unternehmen arbeiten und wie sie reguliert sind. Um ein demokratischen und soziales Europa zu erreichen, ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer und ihre Vertreter nicht vom politischen Prozess ausgeschlossen sind. Die Beziehung zwischen den Unternehmen und der Gesellschaft ist kein ausgewogenes Verhältnis mehr, allerdings zum Vorteil der Unternehmen. Doch die Unternehmen müssen der Gesellschaft dienen, und nicht die Gesellschaft den Aktionären. Das Gleichgewicht kann nur erreicht werden, wenn die Gewerkschaften voll in den Veränderungsprozess eingebunden sind.

Um die EGB-Entschließung + Anlage herunterzuladen, bitte auf das Icon klicken

[1] Siehe die EGB-Entschließung “Antizipierung des Wandels und der Umstrukturierung: Der EGB fordert EU-Maßnahmen" vom 6. - 7. März 2012 und die EGB-Entschließung “Arbeitnehmermitbestimmung in Gefahr: für eine stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer” vom 8. Dezember 2011


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Last Modification :März 15 2012.