
Europa GmbH darf nicht zur Mitbestimmungsflucht missbraucht werden
Im Hinblick auf die Ratssitzung vom 4.12. erklärt der Europaïsche Gewerkschatsbund (EGB), dass der vorliegende Entwurf zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft untauglich ist und daher vom EGB abgelehnt wird.
In der schwersten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg hat sich gezeigt, dass in Unternehmen mit hohen Mitbestimmungs- und –beteiligungsstandards Arbeitsplätze besser gesichert werden können und die Krisenbewältigung besser gelingt! Daher ist es unverständlich, dass im aktuellen Vorschlag der schwedischen EU Ratspräsidentschaft völlig unzureichende Vorkehrungen zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vorgesehen werden. Dies gilt vor allem für Mitgliedstaaten der EU, die hohe Mitbestimmungsstandards bereits in Unternehmen ab 25 oder 50 Beschäftigten kennen.
Die unterschiedlichen Mitbestimmungskulturen werden von der schwedischen EU Ratspräsidentschaft völlig ignoriert. Darüber hinaus werden keine wirksamen Vorkehrungen gegen die potentielle Gefahr der Mitbestimmungsflucht getroffen. Eine Trennung von Verwaltungs- und Geschäftssitz lädt geradezu zur Mitbestimmungsflucht ein.
„Gerade die Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass wir verbindliche Mitbestimmungsstandards im europäischen Unternehmensrecht brauchen“, sagt Reiner Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär des EGB.
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