ETUC
21/10/2008

Das Statut der europäischen Privatgesellschaft muss die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer wahren

Damit die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer auch zukünftig im Rahmen des Statuts der europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) gewahrt bleiben, appelliert der europäische Gewerkschaftsbund (EGB) an europäische Politiker den SPE Statut durch eine eigene Richtlinie über die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer zu ergänzen, wie im Fall der europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) und der europäischen Genossenschaft.

 

Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit von klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) im Binnenmarkt zu verbessern. Der Grundgedanke des Vorschlags ist, mit dem SPE auf europäischer Ebene eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu schaffen. Im Allgemeinen begrüsst der EGB Initiativen zur Verbesserung der Marktbedingungen für die KMU.

Es ist allerdings entscheidend für den EGB, dass solche Massnahmen nicht auf Kosten der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer gehen. „Angesichts der Auswirkungen der SPE auf bestehende Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer hätten die Europäischen Sozialpartner im Rahmen des Artikel 138 des EG-Vertrages konsultiert werden müssen,” sagt Reiner Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär des EGB. Ergänzend betonte er, dass „der EGB dieses Projekt nur unterstützen wird, wenn wesentliche Änderungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen werden, damit die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.

Siehe auch die EGB Entschliessung vom Exekutivausschuss in Brüssel am 15.–16. Oktober 2008.



Your feedback is valuable to us
Was this article interesting and relevant for you? Do you have any comments?
 You can post a reply to this article here.



Last Modification :Oktober 28 2008.