
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer müssen in der europaïschen Privatgesellschaft gesichert werden
Reiner Hoffmann, Stellvertretter Generalsekretär des Europaïschen Gewerkschafstbundes (EGB) erklärt, „Der Europäische Gewerkschaftsbund steht dem Statut der Europäischen Privatgesellschaft nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Zweifel haben wir jedoch, ob sie in der von der EU Kommission vorgelegten Form sinnvoll und notwendig ist.
Große Sorgen haben wir im Hinblick auf die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in einer Europäischen Privatgesellschaft. Die besondere Gefahr sehen wir darin, dass das Klingelschild einer Firma einfach ausgetauscht wird, die Firmenleitung ins Ausland verlagert wird, um sich somit der Mitbestimmung zu entziehen. Eine solche Mitbestimmungsflucht werden wir nicht akzeptieren. Dies haben wir bereits der EU Kommission sehr klar und deutlich gemacht!“
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