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EGB Entschließung zur EU-Strategie Sicherheit und Gesundheitsschutz 2013-2020

von dem Exekutivausschuss am 5-6 März beschlossen

 

In Zusammenhang mit der Krise verstärkt sich der Trend zu schlechteren Arbeitsbedingungen durch steigende Ungleichheit und immer geringere Arbeitsplatzsicherung. Der EGB erinnert an die vom Exekutivausschuss im Dezember 2011 verabschiedete Resolution, in der eine neue gemeinschaftliche Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2013-2020 festgelegt wurde. Das Europäische Parlament hat sich im Dezember 2011 ebenfalls zugunsten einer solchen Strategie ausgesprochen. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten teilt diese Position. Der beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz hat im Dezember 2012 einstimmig eine Dreiparteien-Erklärung verabschiedet, um so Druck auf die Kommission zum sofortigen Handeln auszuüben.

Die Haltung der Europäischen Kommission entspricht nicht den Herausforderungen. Die Kommission hat widersprüchliche und verwirrende Nachrichten über die Annahme dieser Strategie und ihren Inhalt verbreitet. Bis heute wurde keinerlei Strategie verabschiedet, und es wurde keine Agenda bezüglich der Verabschiedung der Strategie im Laufe des Jahres 2013 bekanntgegeben.

Das Fehlen einer gemeinsamen Strategie setzt ein sehr negatives Signal für die Mitgliedsstaaten. Man könnte meinen, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer in Krisenzeiten ein überflüssiger Luxus ist. Zudem behindert eine fehlende Strategie die Entwicklung von ehrgeizigen und kohärenten nationalen Strategien und begünstigt eine Wettbewerbsspirale nach unten. Weitere politische Maßnahmen können nicht zum Erfolg gebracht werden, da sie an eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich Gleichstellung zwischen Männern und Frauen, aktives Altern, nachhaltige Entwicklung, Industriepolitik oder öffentliches Gesundheitswesen geknüpft sind.

Der EGB möchte daran erinnern, dass der Schutz des Lebens und der Gesundheit am Arbeitsplatz ein Grundrecht der Arbeitnehmer darstellt. Dies wird ja auch von der ILO und im Vertrag von Lissabon anerkannt und darf nicht kurzfristigen wirtschaftlichen Erwägungen untergeordnet werden. Im Gegenteil belegen zahlreiche Studien, dass sich die Investitionen im Bereich Prävention sowohl positiv auf das Sozialversicherungssystem als auch auf eine dynamische Industriepolitik auswirken.

Der EGB fordert, dass die Europäische Kommission Verantwortung übernimmt im Hinblick auf Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der eine Harmonisierung in der Entwicklung der Arbeitsbedingungen vorsieht. Der EGB fordert die unverzügliche Annahme der neuen Strategie.

Beim Inhalt dieser Strategie müssen frühere Erfahrungen berücksichtigt werden, und sie muss in erster Linie eine Verbesserung der Strukturen der Präventionsmaßnahmen zum Ziel haben. Es bedarf unabhängiger Ärzte und Präventionsdienstleistungen, als auch Arbeitsaufsichtsbeamter in ausreichender Anzahl als Bausteine der Prävention. Besondere Aufmerksamkeit muss auch Gesundheitsproblemen in Verbindung mit der Arbeit geschenkt werden, insbesondere Krebsleiden und andere Krankheiten in Zusammenhang mit chemischen Substanzen, Muskel-Skeletterkrankungen bzw. Problemen auf Grund von psychosozialen Problemen, vor allem in Verbindung mit schlechten Arbeitsbedingungen und schlechter Arbeiterorganisation und einer Intensivierung der Arbeit. Die Krise erfordert ganz dringend einen umfassenden präventiven Ansatz im Bereich der psychischen Gesundheit. Das Schreckgespenst der Arbeitslosigkeit, die Sorge um die Zukunft und gnadenlose Umstrukturierungen sind die hauptsächlichen Faktoren, die Angst und Stress am Arbeitsplatz erhöhen. In dieser Hinsicht möchte der EGB noch einmal seine Forderung für einen europäischen Rechtsrahmen zur Antizipation von Wandel und Umstrukturierung betonen, wie er im Januar 2013 deutlich vom Europäischen Parlament gefordert wurde.

Darüber hinaus fordert der EGB die Kommission dazu auf, die europäischen Verträge einzuhalten, indem sichergestellt wird, dass beim Sozialdialog abgeschlossene Rahmenvereinbarungen, vor allem in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, durch eine Richtlinie und auf Antrag der zuständigen Sozialpartner umgesetzt werden.

Der EGB appelliert ebenfalls an die Kommission, den seit Jahren blockierten Richtlinienvorschlag im Hinblick auf Muskel-Skeletterkrankungen sowie die überarbeitete Fassung der bestehenden Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Stoffen vorzulegen.


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Last Modification :März 11 2013.