
EGB-Entschließung über die effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen
Vom EGB-Exekutivausschuss am 5.-6. Dezember 2012
1. Die zunehmende Verknappung der derzeit genutzten Ressourcen stellt eine große Herausforderung für die EU dar, die ohne weitere Verzögerung eine gezielte und sozial gerechte Politik annehmen muss, um die Effizienz ihrer Nutzung zu verbessern.
2. Was die Umwelt anbelangt, werden die Grenzen des Planeten von Tag zu Tag immer offensichtlicher, sowohl in Bezug auf das Ökosystem, das mit Verschmutzung zu kämpfen hat, als auch aus der Perspektive der Erschöpfung der konventionellen Rohstoffe. Aus sozialer Sicht führt das aktuelle Niveau des Ressourcenverbrauchs zu einem starken Anstieg der Preise für Rohstoffe, mit schädlichen sozialen Folgen. Wirtschaftlich gesehen, behindern die Abhängigkeit von diesen Ressourcen und die Ineffizienz ihrer Verwendung die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und treffen die Beschäftigten, insbesondere in Sektoren, die diese Rohstoffe in erheblichem Maße nutzen, schwer. Ganz allgemein sind die zunehmenden Anzeichen für die allmählichen Erschöpfung der natürlichen Ressourcen, die derzeit genutzt werden, ein Aufruf an uns, einen Paradigmenwechsel auf Grundlage der Begriffe Haltbarkeit, Wiederverwendung und Recycling und eine radikale Neuausrichtung des europäischen Modells zu vollziehen, wie dies durch den Sozialpakt für Europa auf Vorschlag des EGB gefordert wird.
3. Im Bewusstsein der Notwendigkeit dieser Richtungsänderung will der EGB, dass die Roadmap für ein ressourcenschonendes Europa der Entwicklung der EU-Wirtschaft hilft. Mit diesem Ansatz will der EGB ein Stakeholder in den Prozessen werden, die anschließend gestartet werden. Der EGB unterstreicht die Notwendigkeit, schnell wissenschaftlich fundierte Indikatoren zu formulieren, welche die sozialen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen berücksichtigen. Er betont auch die wichtige Bedeutung eines Regelungsrahmens, der auf quantitativen und überprüfbaren Zielen basiert. Er bekräftigt die Notwendigkeit einer europäischen Roadmap bezüglich eines fairen Übergangs und eines Übergangs hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft, die vergleichbar mit dem Schutz unseres Klimas ist.
4. Der EGB erachtet den Übergang zu einer Wirtschaft, die effizient in der Nutzung der natürlichen Ressourcen ist, als einen der wesentlichen Eckpfeiler einer gezielten Politik, um die Krise zu überwinden. Laut einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie, könnte jede Reduktion der Ressourcennutzung um 1% einen Wert von € 23 Milliarden darstellen und 100.000 bis 200.000 neue Arbeitsplätze schaffen [1]. Die Steigerung der Ressourceneffizienz ist ein entscheidender Pfeiler einer Politik zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, und die politischen Behörden müssen sie zur obersten Priorität erklären.
5. Allerdings wird der Prozess des Übergangs des wirtschaftlichen Modells nur dann völlig legitim sein, wenn er auf einer starken sozialen Dimension beruht, welche die folgenden Aspekte berücksichtigt:
o Strategien zur aktiven Bildung, Aus- und Weiterbildung und Entwicklung von Fähigkeiten - vor allem auf Initiative der Behörden ins Leben gerufen - welche die aktuellen und künftigen Arbeitnehmer für diese Entwicklung vorbereiten.
o Die Schaffung stabiler, qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen. In diesem Zusammenhang sollte besonderes Augenmerk auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegen, und insbesondere auf den aufstrebenden Sektoren wie Recycling.
o Ein sozialer Dialog, der Arbeitnehmer beim Übergang beteiligt. In diesem Zusammenhang betont der EGB die Existenz vieler Initiativen zur "Ökologisierung" des Arbeitsplatzes, die von den Arbeitnehmervertretern vorgeschlagen wurden, und fordert eine Ausweitung der Befugnisse der europäischen Betriebsräte, damit diese Umweltfragen abdecken können. Verpflichtende Berichterstattung der Unternehmen über ihre ökologische, soziale und Corporate Governance (ESG) ist entscheidend. um Transparenz und effektive Unterrichtung und Anhörung der Arbeiter zu ermöglichen.
o Solidaritätsmechanismen, um die negativen Auswirkungen des Übergangs für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern und sozial schwachen Gruppen auszugleichen.
o Sozialtarife, die jedem Zugang zu Energie und Wasser garantieren.
6. Soziale Gerechtigkeit in diesem Übergang ist auch ein Faktor in der Entwicklung der Besteuerung. Der EGB befürwortet seit Langem, die Besteuerung dazu zu nutzen, das wirtschaftlich notwendige Signal zu geben, um die Energieeffizienz und die Effizienz der Nutzung von Ressourcen zu fördern. Der EGB befürwortet die Besteuerung nach dem Prinzip der progressiven Besteuerung und die Gewährleistung der Umverteilung des Reichtums. Die Notwendigkeit einer Steuerreform zur Verbesserung der Ressourceneffizienz sollte den universellen Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen, wie Wasser und Energie, aufs Spiel setzen.
7. Der EGB fordert die Europäische Union dazu auf, die Auswirkungen der Liberalisierung der Gas- und Strommärkte in Europa auf die verwundbarsten Gruppen der Bevölkerung und ihr Wohlergehen zu beurteilen und Maßnahmen umzusetzen, um die Energiearmut zu begrenzen. Der EGB wiederholt seine Forderung zu Gunsten einer ehrgeizigen europäischen Energiepolitik, die durch Folgendes gekennzeichnet ist:
o eine öffentliche Regulierung und Überwachung; o die Modernisierung des Netzes und der Infrastrukturen; o die Entwicklung von Verbindungen zwischen den Mitgliedsstaaten; o die gemeinsame Verhandlung mit den externen Energielieferanten; o die Teilhabe der Sozialpartner.
8. In Übereinstimmung mit der Entschließung des Internationalen Gewerkschaftsbundes in Rio vom 13. Juni 2012, fordert der EGB auch, dass Natur- und Energieressourcen als gemeinsame Güter betrachtet werden, deren Erhaltung und demokratische Verwaltung durch die öffentliche Hand gewährleistet werden muss. Der EGB bekräftigt zudem, dass der Zugang zu Ressourcen, Energie und Wasser ein Grundrecht ist, das die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sicherstellen und gewährleisten muss. Der EGB lehnt jede Politik ab, die natürliche Ressourcen privatisieren und zu einer Handelsware machen will.
9. Die Behörden müssen eine wichtige Rolle spielen. Vor allem müssen sie durch die Systematisierung des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens ein Beispiel setzen, das sich durch Zuordnungskriterien auszeichnet, die hohe Umweltschutz-Anforderungen stellen. Der EGB betont in diesem Zusammenhang, dass die vorgeschlagene und von der Europäischen Kommission geplante Reform des öffentlichen Beschaffungswesens ihr Ziel verfehlt, soziale und ökologische Erwägungen im öffentlichen Beschaffungswesen stärker zu berücksichtigen. Während es für die öffentliche Hand nur eine Option ist, sozialen und ökologischen Erwägungen Rechnung zu tragen, sollte die Reform nachhaltige Entwicklung fördern. Obwohl der EGB die Tatsache begrüßt, dass der Lebenszyklus ein Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geworden ist, bedauert er aber die Tatsache, dass die Kommission dies nur für die Umwelt vorsieht und nicht eine gemeinsame Methodik definiert, die eingeführt werden könnte. Der EGB setzt sich für die Definition einer europäischen Methodik und die Einbeziehung der sozialen und beschäftigungspolitischen Dimensionen in die Berechnung der Kosten eines Lebenszyklus ein.
10. Die Behörden sollten auch private und öffentliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ermutigen, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der technologischen Innovation. Der EGB erinnert noch ein Mal an das Ziel im Rahmen von Europa 2020, das darin besteht, mindestens 3% des BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben. Die Konsolidierung der öffentlichen Finanzierung von Forschung und Innovation ist eine der wichtigsten Hilfsmittel dieses Übergangs, aber nur unter der Bedingung, dass Forschungsagenden auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind. Unterstützung für die Forschung im Privatsektor sollte zu Unrecht erzielte Gewinne verhindern und abhängig von Verpflichtungen in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa sein.
11. Das aktuelle Wirtschaftsmodell, das durch die Existenz der privaten Oligopole und spekulativen Praktiken in Bezug auf Rohstoffe gekennzeichnet ist, erscheint sozial ungerecht und politisch illegitim. Der EGB fordert die Behörden dazu auf, diese Praktiken zu bekämpfen und alternative ökonomische Modelle individuellen Eigentums zu unterstützen, zum Beispiel Leasing und Formen des kollektiven Eigentums an den Waren.
12. Der Regelungsrahmen ist entscheidend für die Förderung einer Verschiebung der Ressourceneffizienz. Eine größere Kohärenz in der europäischen Gesetzgebung ist notwendig, v..a. in Bezug auf Produkt-Politik. Der EGB unterstützt die Entwicklung einer Rahmenrichtlinie, welche die verschiedenen Regeln und Normen der Produkte und der Sektoren zusammenbringt. Die Verantwortung der Hersteller und Händler sollte entwickelt werden, insbesondere durch die Ausweitung des Geltungsbereichs der Ökodesign-Richtlinie, damit diese Fragen der Effizienz in der Nutzung natürlicher Ressourcen abdeckt. Eine Ausweitung der Länge von Produktgarantien und die Einführung von Verpflichtungen hinsichtlich der Produkt-Demontage und Recyclingfähigkeit sind Maßnahmen, die in den Text der Richtlinie aufgenommen werden sollten. Diese gesetzgeberischen Entwicklungen sollten auf einer Analyse des Lebenszyklus von Konsumgütern beruhen, die alle eingesetzten Ressourcen, von der Gewinnung der Rohstoffe bis hin zur Vernichtung oder Verwertung des Produkts berücksichtigt. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Industriesektoren strukturiert sind und in Übereinstimmung mit der europäischen Industriepolitik, die vom EGB befürwortet wird, zur Rechenschaft gezogen werden können.
13. Die Gesundheits- und Umweltprobleme im Zusammenhang mit der Mineralgewinnung müssen gelöst werden, insbesondere indem eine angemessene Entschädigung für die betroffenen Arbeitnehmer angeboten wird. Der EGB fordert o ein vollständiges Verbot von Asbest in ganz Europa, sowie die Unterstützung und Weiterbildung von Arbeitnehmern, die in der Beseitigung und Behandlung von Asbest beschäftigt sind (v.a im Bausektor);
o die Einführung eines europäischen Gesundheitsüberwachungssystems für Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz gefährlichen Substanzen ausgesetzt sind;
o die Koordinierung der europäischen Forschung zu Berufskrankheiten;
o die Einführung einer Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit bei den Anfragen zur Genehmigung der Implantation auf Grundlage des Prinzips der Vorsorge.
14. Der EGB wird eine aktive Rolle auf der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz und anderen Foren spielen, um sicherzustellen, dass diese Bedenken in die europäische Ressourceneffizienzpolitik aufgenommen werden.
15. Zusammen mit seinen Mitgliedern wird der EGB die Arbeit in Bezug auf von Arbeitern geführte Ressourceneffizienz, insbesondere durch künftige Projekte für Grüne Arbeitsplätze auf Unternehmensebene, sektoraler, regionaler und nationaler Ebene, und die weite Verbreitung des Green Guide für Gewerkschaftsaktivisten weiter entwickeln.
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