
Beschäftigungspaket: Stellungnahme des EGB zur Mitteilung der Kommission „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“
Einführung
Das am 18. April 2012 vorgelegte Beschäftigungspaket [1] ist die Antwort der Europäischen Kommission auf die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Europa. Darin ist ein mittelfristiger Aktionsplan der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten enthalten, um einen „arbeitsplatzintensiven Aufschwung“ zu unterstützen und die Ziele der Strategie „Europa 2020“ zu erreichen. Wir begrüßen, dass sich die Kommission dieser gewaltigen Herausforderung annimmt und nun auch, wie es scheint, den offensichtlich stetig steigenden Arbeitslosenzahlen und den schwachen Konjunkturaussichten Beachtung schenkt. Die folgenden Kommentare des EGB betreffen überwiegend die Mitteilung „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (nachfolgend die „Mitteilung“).
Der EGB anerkennt eine Reihe positiver Entwicklungen im Beschäftigungspaket. Insbesondere begrüßen wir die Erkenntnis, dass die neue wirtschaftspolitische Steuerung der EU mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik abgestimmt werden muss und die Sozialpartner stärker in diesen Prozess einzubeziehen sind. Wir unterstützen auch, dass folgenden Themen besonderes Augenmerk geschenkt wurde: der erforderlichen Stärkung des sozialen Dialogs im Rahmen der EU-Governance, der Ankurbelung der Arbeitskräftenachfrage, der Bekämpfung chronischer Jugendarbeitslosigkeit, dem Abbau der Arbeitsmarktsegmentierung, der Ermittlung von Sektoren mit Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen (grüne Wirtschaft, Gesundheit, IKT), Investitionen in Arbeitnehmer und Kompetenzen und der Verstärkung der Bemühungen, die Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu beseitigen.
In Anbetracht einer Arbeitslosenrate in der Eurozone von 11 % bzw. über 10 % im Rest der Europäischen Union (über 25 Millionen Menschen sind betroffen) ist es für den EGB von höchster Priorität, diese verheerende Beschäftigungskrise zu stoppen und den Trend umzukehren. Das Beschäftigungspaket ist ein Schritt in die richtige Richtung, der EGB befürchtet jedoch, dass viele der positiven Vorschläge des Paktes im Falle einer geschlossenen Fortsetzung der Sparpolitik in der EU wohl auch genau das bleiben werden. Die Kommission betont zwar durchaus zu Recht, dass für ein Beschäftigungswachstum eine entsprechende Politik in den Bereichen Makroökonomie, Industrie und Innovation vonnöten ist, sie schlägt jedoch keine Investitionspläne vor und geht auch nicht auf die Auswirkungen der Handelspolitik ein. Der EGB beharrt darauf, dass eine Kohärenz zwischen Beschäftigungs-, Investitions- und Außenhandelspolitik vonnöten ist. Bestehende flankierende Maßnahmen wie der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung sind nicht ausreichend, um die negativen Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die Beschäftigung in bestimmten Sektoren abzufedern. Der EGB bezweifelt, dass der angestrebte arbeitsplatzintensive Aufschwung, ohne einen Schwenk in der politischen Ausrichtung der EU, gelingen kann. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können die politischen Fehler im Bereich der Makroökonomie nicht ausgleichen und das Beschäftigungspaket existiert nicht in einem luftleeren Raum. Es kann auch die zur Schaffung von Arbeitsplätzen erforderlichen Voraussetzungen nicht, alleine, herstellen.
Die Sparpolitik wirkt sich negativ auf die Beschäftigung sowohl im öffentlichen wie auch privaten Sektor aus. Sie hat eine weitere Verschärfung der Ungleichheiten und grassierende Armut zur Folge. Achtzig Prozent der Europäer denken, dass die Armut in ihrem Land im vergangenen Jahr zugenommen hat und nur 14 % erwarten für das kommende Jahr eine Verbesserung ihrer finanziellen Haushaltssituation. [2] Letztlich gefährden die Sparmaßnahmen jeden möglichen Aufschwung. Der EGB hat stets darauf hingewiesen, dass es Alternativen gibt. Wir bekräftigen daher unsere Forderung, die neuen Sparmaßnahmen 2012 vorübergehend auf Eis zu legen (und in diesem Zusammenhang ein Moratorium für den Stellenabbau im öffentlichen Sektor, um die Beschäftigung in der EU zu schützen), ein europäisches Investitionsprogramm – unterstützt durch neue Finanzierungsquellen einschließlich einer Finanztransaktionssteuer und Euro-Anleihen – mit Schwerpunkt auf strukturellen Investitionen einzurichten und, dass die Europäische Zentralbank als Kreditgeber der letzten Instanz fungieren sollte. [3]
Das Beschäftigungspaket stellt zwar einige wichtige positive Entwicklungen in der Politik vor, der EGB bedauert jedoch die einseitige Fokussierung auf angebotsseitige Maßnahmen. Das vorrangige Ziel der vorgeschlagenen Arbeitsmarktreformen ist immer noch die erhöhte Arbeitsmarktflexibilität durch Deregulierung. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Erhöhung des Arbeitskräfteangebots in Zeiten eines Überschusses mit entsprechend hoher Arbeitslosigkeit kurzfristig noch höhere Arbeitslosenzahlen zur Folge hat.
Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen
Ankurbelung der Arbeitskräftenachfrage
Die Kommission legt einige Vorschläge zur Ankurbelung der Arbeitskräftenachfrage vor. Der EGB stimmt zu, dass weitere Anstrengungen vonnöten sind, um die Arbeitsmärkte inklusiver zu gestalten, und gezielte Maßnahmen für sozial schwache Gruppen erforderlich sind. In diesem Zusammenhang verweist die Mitteilung auf die Nutzung von Einstellungszuschüssen als Instrument zur Abfederung der Auswirkungen der aufgrund der Wirtschaftskrise gestiegenen Arbeitslosigkeit. Der EGB betont jedoch, dass dies nicht für eine geeignete allgemeine Politik zur Schaffung nachhaltiger und qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze gehalten und als solche unterstützt werden darf. Die politischen Entscheidungsträger sollten vermeiden, falsche Anreize zu setzen, die die Arbeitgeber dazu animieren, Produktivität, Weiterbildungsaufwand und Entlohnung zu senken, um Anspruch auf solche Programme zu haben. Der „Drehtüreffekt“ solcher Zuschüsse – Arbeitnehmer werden entlassen und dann vom selben Unternehmen subventioniert wieder eingestellt – sollte ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden.
Wissend, dass Steuerfragen nur begrenzt in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, betont der EGB, dass der Steuerpolitik bei der Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen durchaus eine Rolle zufällt und meint, dass der Schwerpunkt auf der Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor Kapital liegen sollte. Wir stellen Fortschritte bei der einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage fest, in Ermangelung eines EU-weiten Mindestkörperschaftsteuersatzes leistet der Abwärtstrend bei der Körperschaftsteuer jedoch einem Steuerwettbewerb und nachteiligen Arbeitsplatzverlagerungen Vorschub. Der EGB unterstützt einen Ansatz, der die Steuerbelastung hin zu Vermögenssteuern verlagern und ein entsprechendes Monitoring der Umverteilungswirkung vorsehen würde, eine Umstellung auf Verbrauchssteuern wäre kontraproduktiv, da dies die regressive Wirkung dieser Steuern auf die Einkommensverteilung außer Acht lässt. Ebenso ist der Vorschlag, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung gesenkt werden sollen, falsch und unausgewogen, weil er die möglichen Auswirkungen in Form einer Schwächung der Einkommenssäule der sozialen Sicherungssysteme nicht berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten sollten stattdessen animiert werden, diese Systeme zu stärken. Sie sind ein grundlegender Bestandteil des europäischen Sozialmodells und automatische Stabilisatoren, die ihre Wirksamkeit in der Anfangsphase der Krise unter Beweis gestellt haben.
Der EGB hat in der Vergangenheit bereits eine verstärkte Bekämpfung der Ursachen von nicht angemeldeter und informeller Arbeit gefordert und begrüßt die Aufmerksamkeit, die diesem Problem zuteilgeworden ist, einschließlich des Vorschlags, eine Konsultation zur Einrichtung einer Plattform auf EU-Ebene für Arbeits- und andere Aufsichtsbehörden durchzuführen. Auf EU-Ebene gibt es bereits einen Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC). Die Konsultation sollte sich daher der Frage widmen, ob Bedarf für eine neue Plattform besteht oder eine bessere Nutzung des SLIC-Netzwerks, mit einer formalen Struktur für die Beteiligung der Sozialpartner, ausreichend ist.
Außerdem ist der EGB der Auffassung, dass im Rahmen eines sich entwickelnden europäischen Arbeitsmarkts, eine breitere Perspektive erforderlich ist, die den Schutz der Arbeitnehmer, die Einhaltung des Arbeitsrechts und der Tarifverträge umfasst und sich dabei auf die schwächsten Arbeitskräfte wie Arbeitsmigranten sowie junge und andere Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen konzentrieren sollte. Die Arbeitsaufsichtsbehörden müssen jedenfalls gut dotiert werden, insbesondere in Krisenzeiten und der dementsprechenden Erhöhung ihrer Arbeitsbelastung. In einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten gibt es bereits einen Mangel an Arbeitsinspektoren, was eine Verletzung des IAO-Übereinkommens Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht darstellt, und in einigen Ländern haben die Sparmaßnahmen zu einer weiteren Ausdünnung geführt.
Löhne und Gehälter und die Schaffung von Arbeitsplätzen
Entgeltfestsetzung: Der EGB begrüßt, dass die Mitteilung durch die Bezugnahme auf reales Entgeltwachstum (und nicht nur Entgelt- oder nominales Entgeltwachstum) im Einklang mit der Produktivitätsentwicklung implizit die Lohnnorm des Pakts für Wettbewerbsfähigkeit verwirft. Wir begrüßen auch die Erkenntnis, dass Löhne und Gehälter, die „deutlich hinter der Produktivitätsentwicklung zurückgeblieben sind“, gezielt zu erhöhen sind. Der EGB lehnt jedoch, dass den Ansatz der Kommission ab, wonach Löhne und Gehälter als ein Anpassungsinstrument im Wettbewerb zu sehen sind. Wir betonen hingegen, dass Löhne und Gehälter und Lohnbildungssysteme eine größere Rolle zu spielen und unterschiedliche Ziele zu verfolgen haben. Dies sind unter anderem:
Gewährleistung von Sicherheit, weil Arbeitgeber (nominelle) Löhne und Gehälter nicht kürzen dürfen;
Verhinderung deflationärer Entwicklungen, was bedeutet, dass Nominallohnkürzungen und -stopps zu vermeiden sind;
Wirkung als Nachfrage- und Wachstumsmotor durch Reallohnsteigerungen und gerechte Verteilung der Einkommen zwischen Kapital und Arbeit;
Förderung der Modernisierung der Wirtschaft: robuste, und nicht flexible, Entgeltfestsetzungsmechanismen sind ein starker Anreiz für Arbeitgeber, Lösungen zu suchen, die auf Innovation und Modernisierung basieren, anstatt in simple und nicht nachhaltige Lohnkürzungsstrategien zu verfallen.
Da Löhne und Gehälter unterschiedliche Ziele zu erfüllen haben, sind die Rolle des autonomen sozialen Dialogs und die Unterstützung dieses Dialogs durch Systeme koordinierter Tarifverhandlungen von entscheidender Bedeutung. Der EGB misst den Grundsätzen des EU-Vertrags, wonach die EU die nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen unbedingt respektieren muss und keine Kompetenz in Bezug auf Löhne und Gehälter hat, größte Bedeutung bei.
Die Zunahme des Phänomens der Armut trotz Erwerbstätigkeit muss dringend gestoppt werden. Der EGB bekräftigt, dass menschenwürdige Entgelte gekoppelt mit angemessenen Arbeitsbedingungen, die den Menschen ein Leben und Arbeiten in Würde ermöglichen, der wirksamste „Anreiz“ sind, eine bezahlte Arbeit aufzunehmen. Mindestlöhne in angemessener Höhe können zwar dazu beitragen, Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verhindern, wir lehnen jedoch die in der Mitteilung vorgenommene Gleichsetzung des Mindestlohns mit einem menschenwürdigen Entgelt ab. Nach Auffassung des EGB sollte ein menschenwürdiges Entgelt und nicht der Mindestlohn der Maßstab sein, um „menschenwürdige Beschäftigungsqualität zu gewährleisten.“Darüber hinaus ist die Ansicht der Kommission in Bezug auf anpassbare Entgeltuntergrenzen und „differenzierte“ Mindestlöhne und -gehälter unklar und könnte bei entsprechender Auslegung ein zentrales Prinzip eines Mindestlohns – den Wettbewerb, der die Arbeitnehmer zwingt, sich gegenseitig zu unterbieten, durch die Einziehung einer Entgeltuntergrenze zu begrenzen – untergraben. Der EGB wird eine Anpassung nach unten der Mindestlöhne in Krisenzeiten, wenn eine strenge Entgeltuntergrenze notwendiger ist denn je (wie zum Beispiel in Griechenland), nicht unterstützen.
Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen
Grüne Wirtschaft: Der EGB hat den Übergang zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft und die Entwicklung grüner Arbeitsplätze als Antwort auf die umweltpolitische Herausforderung und zentralen Punkt einer alternativen Agenda zu Sparmaßnahmen, um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung sicherzustellen, nachdrücklich gefördert. Das Beschäftigungspaket wirft zu Recht die Frage nach dem Beschäftigungspotenzial der Bekämpfung des Klimawandels auf und wir begrüßen die verwendete breit gefasste Definition von „grüne Arbeitsplätze“. Nach Auffassung des EGB muss die Umstellung auf eine energie- und ressourceneffiziente Wirtschaft einen gerechten Übergang gewährleisten und wir bedauern, dass die Kommission diesen entscheidenden Aspekt links liegen lässt. Wir betonen, dass ein sozialer Dialog auf hoher Ebene zu Klimaschutz und Beschäftigung vonnöten ist. Nähere Angaben sind der EGB-Entschließung zu COP 18 in Katar zu entnehmen. [4]
Gesundheits-und Sozialwesen: Die Mitteilung liefert eine gute Beschreibung der Herausforderungen dieser Sektoren, die angegangen werden müssen, wenn ihr Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt und sichergestellt werden soll, dass dies zu hochwertigen Arbeitsplätzen führt. Der EGB betont, dass politische Maßnahmen in diesem Bereich stets von dem Grundsatz ausgehen müssen, dass Sozial- und Gesundheitsleistungen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (öffentliche Dienstleistungen) sind. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass solche Leistungen von hoher Qualität, erschwinglich und für alle verfügbar sind. Es ist in diesem Zusammenhang als problematisch zu sehen, dass die Kommission, die Bedeutung der verschiedenen Aspekte der öffentlichen Finanzierung dieser Sektoren und den Bedarf an öffentlichen Investitionen in die Servicequalität, um qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu fördern und die Beschäftigungslage in diesem Sektor zu verbessern, nicht anerkennt.
Der EGB betont, dass der Schwerpunkt auf der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze liegen muss. Den Sozialpartnern auf allen Ebenen kommt bei der Entwicklung der Strategien und Schaffung der Voraussetzungen, die die Ausschöpfung des im Beschäftigungspaket identifizierten Potenzials zur Schaffung von Arbeitsplätzen ermöglichen, eine maßgebliche Rolle zu. Hinsichtlich des Gesundheits- und Sozialwesens begrüßen wir die Anerkennung der Rolle der Sozialpartner und der Ergebnisse des sektoralen sozialen Dialogs über Einstellung und Bindung von Arbeitskräften und über ethische grenzüberschreitende Rekrutierung im Krankenhaussektor.
Mobilisierung von EU-Mitteln für die Schaffung von Arbeitsplätzen
Der EGB begrüßt den allgemeinen Ansatz zur Mobilisierung von EU-Mitteln für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir unterstützen, dass alle Mittel zur Erreichung arbeitsmarktpolitischer Ziele eingesetzt werden. Der EGB ist jedoch Ansicht, dass der Europäischer Sozialfonds (ESF) das Hauptinstrument für die Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitsmarktpolitik, Mobilität, allgemeine und berufliche Bildung sowie soziale Eingliederung sein muss und dass die vier Prioritäten für die Intervention des ESF klar in der Regelung definiert bleiben müssen. Die ESF-Unterstützung sollte auch auf die Entwicklung des sozialen Dialogs, insbesondere die Verstärkung des Aufbaus der Kapazitäten von Sozialpartnern, ausgedehnt werden. In Bezug auf Governance haben die europäischen Sozialpartner den neuen „Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft“ begrüßt, der als Leitfaden für die Umsetzung der Strukturfonds-Verordnungen dienen soll.
Arbeitsmarktdynamik wiederherstellen
Arbeitsmarktreformen: Es gibt viele Beispiele dafür, dass eine Zusammenarbeit von Unternehmen mit Gewerkschaften hinsichtlich einer Anpassung an das im Wandel befindliche globale Wirtschaftsumfeld zu positiven und innovativen Veränderungen geführt hat. Die Sozialpartner haben zwar in der Anfangsphase der Wirtschaftskrise wirksame Lösungen mit dem Ziel der Abfederung der Auswirkungen der Rezession im Interesse der Unternehmen und Arbeitnehmer vereinbart und umgesetzt, ein grundlegender Aspekt solcher Verhandlungslösungen ist jedoch, dass sie in den Mitgliedstaaten mit traditionell gut etabliertem sozialen Dialog möglich waren. Nach Auffassung der Gewerkschaftsbewegung verdeutlicht dies bloß die Vorzüge starker Sozialpartner mit wirksamem sozialen Dialog und ebensolchen Tarifverhandlungen.
Der EGB hat davor gewarnt, dass die Fokussierung auf ein europäisches Flexicurity-Konzept wenig hilfreich wäre, die Kommission hat jedoch trotzdem versucht, die Flexicurity-Agenda im Zusammenhang mit der Krise und als Antwort darauf wieder ins Spiel zu bringen. Durch die Fortsetzung der europäischen Flexicurity-Agenda (mit der Bezugnahme auf ein „einheitliches, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis“) verabsäumt es die Kommission, klar zu machen, dass Flexicurity in Krisenzeiten keine Lösung darstellt. Die europäischen Arbeitsmärkte verfügen bereits über ein hohes Maß an Flexibilität, die Forderung nach immer mehr Flexibilität hatte einen unsicheren Beschäftigtenstatus zur Folge, der oft mit einem Anstieg der atypischen Erwerbsformen einhergeht. Aus einer Studie [5] geht hervor, dass das Flexicurity-Konzept den Krisentest bei stark steigender Arbeitslosigkeit und geringer oder gar keiner entsprechenden Absicherung in Form stabiler Unterstützungsleistungen, besseren Zugangs zur Weiterbildung und notwendiger aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nicht bestanden hat.
Außerdem scheint die Kommission in Bezug auf das Thema Sicherheit am Arbeitsmarkt einen Rückschritt zu vollziehen, wenn sie „Fristen“ und „verschärfte Voraussetzungen“ für Arbeitslosenunterstützung ins Feld führt. Reformen der sozialen Sicherheit, die zu einer Explosion von Ungleichheit und Armut (Deutschland, Hartz-Reform) beigetragen haben, als „modern“ zu titulieren, ist wie auch die Behauptung, dass die Mitgliedstaaten (MOEL) mit schwachem Beschäftigungs- wie auch Sozialschutz einen „Flexicurity“-Cluster bilden, unaufrichtig.
Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten zwar trotz Haushaltszwängen die Säulen der Flexicurity (z. B. Arbeitslosengeldanspruch) aufrechtzuerhalten, die Realität sieht jedoch anders aus. Der EGB stellt die Frage, ob die Kommission wirklich in der Lage ist, die Förderung der Haushaltskonsolidierung mit der Flexicurity-Agenda zu vereinbaren. Hinzu kommt, dass wir, obwohl ein starker sozialer Dialog als wesentlicher Erfolgsfaktor eines jeden echten Flexicurity-Modells allgemein anerkannt ist, derzeit einen europaweiten Trend zu Angriffen auf Tarifverhandlungen und Widerstand auf europäischer Ebene gegenüber einer Stärkung der Beteiligung der Arbeitnehmer beobachten können.
Der EGB erklärt zum wiederholten Male, dass Arbeitsmarktflexibilität nicht mehr Arbeitsplätze schafft, sondern lediglich die vorhandene Arbeit in prekäre Jobs und Beschäftigungsverhältnisse umwandelt: „Schlechte Jobs verdrängen gute Jobs.“ Dies untergräbt nämlich die Erholung der Wirtschaft, da Arbeitnehmer in flexiblen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen weniger verdienen und aufgrund ihrer unsicheren Lage mehr sparen. Prekäre Arbeit hat einen schwächeren, nicht stärkeren, Aufschwung zur Folge – wie die Mitteilung selbst ausführt, waren von den Stellenkürzungen während der Krise vor allem Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen betroffen.
Der EGB ist jedoch der Meinung, dass der Fokus der Kommission auf die potenziellen Vorteile der internen Flexibilität positiv zu bewerten ist. Der EGB hat eine EU-weite Initiative [6] gefordert, die unter umfassender Einbeziehung der Sozialpartner entwickelt werden soll, um Arbeitsplätze zu sichern, Einkommen zu schützen und den Arbeitnehmern die Kompetenzerhaltung zu ermöglichen.
Arbeitsmarktsegmentierung: Die Kommission weist ganz zu Recht auf das Problem der Segmentierung des Arbeitsmarktes, die exzessive Nutzung atypischer Arbeitsverträge und den Missbrauch in Form von Scheinselbstständigkeit hin. Der EGB bedauert jedoch die Unausgewogenheit ihres Ansatzes zur Bekämpfung des Problems. Während die Kommission weiterhin die Kündigungsschutzbestimmungen als Hindernis für die Schaffung von Arbeitsplätzen betrachtet, beharrt der EGB auf seinem Standpunkt, dass ein ausgewogener Ansatz der Tatsache Rechnung tragen muss, dass prekäre Arbeit eine Folge zu vieler Schlupflöcher im Arbeitsrecht ist, die es einigen Arbeitgebern ermöglichen, die Stabilität des Arbeitsverhältnisses zu untergraben, und sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber denen, die bestrebt sind den Arbeiternehmerschutz einzuhalten, zu verschaffen. Anstatt eines allgemeinen Ansatzes, der eine Schwächung des Kündigungsschutzes im Auge hat, sollte sich die Kommission darauf konzentrieren, diese Lücken zu schließen und Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus oder Geschlecht zu gewährleisten.
Es muss unserer Ansicht nach sichergestellt werden, dass alle Initiativen im Rahmen des Beschäftigungspakets auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Allgemeinen und den Abbau des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen bzw. der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt im Besonderen abzielen.
Chancen für die Jugend: Der EGB hat wiederholt auf die Dringlichkeit der Situation in Bezug auf die Jugendarbeitslosigkeit hingewiesen und die europäischen Sozialpartner haben sich in ihrem Arbeitsprogramm 2012-2014 verpflichtet, als Priorität Verhandlungen über einen Aktionsrahmen in Bezug auf Beschäftigung für junge Menschen zu führen.In einer Zeit, in der jungen Arbeitnehmern einseitig Flexibilität auferlegt wird, muss der Schwerpunkt in erster Linie auf Sicherheit gelegt werden. Der EGB ist überzeugt, dass ein Ansatz, der „Flexicurity“ zu einem Schlüsselfaktor für den Abbau der Segmentierung des Arbeitsmarktes in Bezug auf junge Menschen erhebt, sowohl riskant als auch unangebracht ist. Stattdessen sollten aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die Gewährleistung der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Maßnahmen zur Vorbeugung von sozialer Ausgrenzung oder Diskriminierung junger Menschen gefördert und gemeinsam mit den Sozialpartnern umgesetzt werden.
Der EGB unterstützt die Idee einer Jugendgarantie, die gewährleisten soll, dass junge Menschen innerhalb einer bestimmten Frist entweder eine Arbeitsstelle oder einen Aus- oder Weiterbildungsplatz erhalten. Wir sehen dem bis Ende 2012 vorzulegenden Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu Jugendgarantien erwartungsvoll entgegen. Im Rahmen des Jugendgarantie sollten konkrete Ziele wie z. B. die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb eines genauen Zeitplans und eine Erhöhung der EU-Mittel für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, einschließlich des ESF, gesetzt werden. Der EGB setzt sich auch für eine „Europäische Charta für Praktika und Lehrlingsausbildungen“ ein und begrüßt die Konsultation der Kommission zu einem „Qualitätsrahmen für Praktika“, zu der er separat Stellung nimmt.
Stärkung von sozialem Dialog und Tarifverhandlungen
Ein starker sozialer Dialog auf allen Ebenen ist ein Schlüsselfaktor bei der Suche nach praktikablen Lösungen für Arbeitsmarkt- und Arbeitsplatzprobleme und ist in Krisenzeiten genauso wichtig wie zu anderen Zeiten. Der Fokus der Kommission auf die Stärkung des sozialen Dialogs ist begrüßenswert und kommt auch zur rechten Zeit. Der EGB unterstreicht, dass Tarifverhandlungen als Instrument für den Abbau von Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit und Entgelte, die Vermeidung von Sozialdumping und die Sicherstellung fairen Wettbewerbs unterstützt und verbreitet werden müssen. Koordinierte Tarifverhandlungen sind ein wichtiger Motor für die Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und die Initiierung eines selbsttragenden Wirtschaftswachstums. Dies erfordert, zusätzlich zu den Maßnahmen auf betrieblicher Ebene, einen nationalen und sektoralen Ansatz in den Tarifverhandlungen.
In diesem Zusammenhang wiederholt der EGB seine Forderung nach Entwicklung eines gesetzgebenden allgemeinen Rahmeninstruments, um die Mitbestimmungsregeln zu stärken und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Unternehmensformen auf EU-Ebene Gegenstand verbindlicher Vorschriften über die Mitbestimmung in Unternehmensvorständen und die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter in grenzüberschreitenden Angelegenheiten sein müssen. [7]
Die Mitteilung weist zu Recht darauf hin, dass „Länder, deren Arbeitsmärkte sich als krisenfester erwiesen haben, ein gemeinsames Merkmal aufweisen – einen starken sozialen Dialog.“ Allerdings besteht ein krasser Widerspruch zwischen den Maßnahmen der Troika in den Mitgliedstaaten, die finanzielle Rettungspakete in Anspruch nehmen, und denen, die andere Mitgliedstaaten aus eigenem Antrieb unternehmen. Der EGB wiederholt seine Bedenken, dass die Wirtschaftskrise von vielen Mitgliedstaaten als Vorwand genommen wird, um sich über Gewerkschafts- und Arbeitnehmerrechte [8] hinwegzusetzen und Arbeitsbeziehungsstrukturen und -prozesse zu demontieren und damit den sozialen Dialog und die Tarifverhandlungen auszuhöhlen. Der EGB warnt, dass diese Reformen grundlegende Normen und Standards der IAO, des Europarats und der EU verletzen können. Der EGB missbilligt, dass die Kommission nicht entschlossener auf Maßnahmen reagiert, die im EU-Vertrag oder in der Charta der Grundrechte garantierte grundlegende Rechte verletzen. Wir fordern mehr Sichtbarkeit der Kommission bei der Förderung und Verteidigung der Gewerkschaftsrechte, einschließlich der Wahrung des Streikrechts.
In Qualifikationen investieren
Unter den politischen Entscheidungsträgern und den Sozialpartnern besteht breiter Konsens, dass Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Kompetenzen der EU-Bürgerinnen und -Bürger eine zentrale Voraussetzung für Wohlstand in Europa sind. Der EGB stimmt der Schwerpunktsetzung der Kommission auf Investitionen in Qualifikationen, die erforderliche Antizipation des Qualifikationsbedarfs und die Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens zu. Der EGB hat in der Vergangenheit bereits ein persönliches Recht auf Qualifizierung und Weiterbildung gefordert. Die Kommission spricht zu Recht das Problem eines Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage an, der EGB gibt jedoch zu bedenken, dass die Beschäftigungskrise nicht auf ein Problem von Missverhältnissen bei den Qualifikationen und Fachkräftemangel reduziert werden kann. Allein mit der Abstimmung des Qualifikationsbedarfs auf dem Arbeitsmarkt, der Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Anerkennung von Kompetenzen ist es nicht getan, um neue und gute Arbeitsplätze zu schaffen.
Der EGB warnt auch, dass die Auswirkungen der Wirtschaftskrise, Haushaltskonsolidierung und entsprechenden Kürzungen der öffentlichen Ausgaben weder ignoriert noch minimiert werden dürfen. Eine echte und wirksame Politik in Bezug auf lebenslanges Lernen, Berufsbildung sowie Aus- und Weiterbildung, die sich auf den Arbeitsmarkt auswirkt, ist ohne angemessene Finanzierung nicht möglich. Strukturfonds können einen wichtigen, ergänzenden Beitrag leisten und die Mitgliedstaaten, Regionen und lokale Gebietskörperschaften sollten die zur Unterstützung dieser Prozesse erforderlichen Ressourcen bereitstellen.
Der EGB weist auch auf die diesbezügliche Rolle der Industrie und der Sozialpartner hin. Das Partnerschaftsprinzip sollte gestärkt und auch klargestellt werden, dass nicht nur Arbeitgeber und Berufsbildungsanbieter, sondern auch die Gewerkschaften auf allen Ebenen einbezogen sind. Die Organisation von lebenslangem Lernen/Berufsbildung direkt durch die Gewerkschaften bzw. ihre eigenen Institutionen/Gremien/Vertreter sollte ebenfalls anerkannt und unterstützt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen dazu ermutigt werden, nicht nur in ihre eigenen, sondern auch in die lokalen Arbeitskräfte zu investieren. Maßnahmen wie zum Beispiel die gemeinsame Nutzung von Ressourcen sollten insbesondere zur Unterstützung von KMU entwickelt werden, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter Zugang zu Weiterbildung und Möglichkeiten für lebenslanges Lernen haben. Die Auswirkungen der Unternehmenspraxis, wie bei Umstrukturierungen oder der Verlagerung von Prozessen, auf die Kompetenzerhaltung im Sektor bzw. im Gebiet sollten ebenfalls behandelt werden.
Umstrukturierungen: Der EGB hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Rechtsrahmen für die Antizipation und Bewältigung des Wandels und Umstrukturierungen vonnöten ist, und forderte wie zuletzt in der EGB-Stellungnahme [9] zum Grünbuch über Umstrukturierung EU-Maßnahmen, um dies umzusetzen.
Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
Der EGB ist der Ansicht, dass ein europäischer Arbeitsmarkt auf europäischen „Spielregeln“ beruhen muss, die offene Grenzen mit angemessenem Schutz verbinden. Sie müssen Folgendes gewährleisten: Gleichbehandlung von einheimischen und ausländischen (Wander-)Arbeitnehmern, kein unfairer Wettbewerb auf Grundlage des Entgelts und der Arbeitsbedingungen, Einhaltung nationaler Tarifverträge und Respektierung von Arbeitsbeziehungssystemen, gleichberechtigter Zugang zu Sozialleistungen für alle Arbeitnehmer und geeignete Instrumente und Tools zur Überwachung und Durchsetzung von Arbeitsnormen.
Mobilität: Der EGB tritt weiter entschlossen für das Prinzip der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein und ist der Auffassung, dass die freiwillige Mobilität gefördert und erleichtert werden soll. Mobilität sollte jedoch ein Recht und keine Verpflichtung sein, und wir haben Bedenken gegen die Überbetonung der geografischen Mobilität als Patentrezept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Mobilität kann zur Verbesserung individueller Beschäftigungsaussichten beitragen, darf jedoch nicht davon ablenken, dass auf allen Ebenen Investitionen in die lokale Entwicklung, d. h. die Schaffung von Arbeitsplätzen, dort wo die Menschen leben, insbesondere in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit, erforderlich sind.
Wir begrüßen den Fokus der Kommission auf Mobilitätshindernisse und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Der Abbau von Hindernissen ist in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten, die Kommission sollte jedoch Leitlinien vorgeben und nationale und zwischenstaatliche Initiativen koordinieren. Wir bedauern allerdings, dass das Thema Gleichbehandlung, die Hindernisse aufgrund von Sozial- und Lohndumping und die erforderliche Gewährleistung der Achtung der nationalen Arbeitsrechtsbestimmungen und Arbeitsbeziehungssysteme nicht ausreichend gewürdigt wurden. Der EGB wiederholt seine Meinung, dass die Vorschläge der Kommission in Bezug auf die Monti-II-Verordnung und die Durchsetzung der Entsenderichtlinie diese Probleme nicht lösen. (Link zur EGB-Entschließung zum Thema Entsendung nach der Annahme)
Der EGB lehnt die Aufteilung der EURES-Aktivitäten (Europäische Arbeitsverwaltungen) zwischen dem ESF und dem vorgeschlagenen neuen Programm für sozialen Wandel und Innovation (PSWI) ab. Der ESF sollte einen Mindestanteil für EURES-Aktivitäten, insbesondere die grenzüberschreitende Partnerschaft, bereitstellen, die für den Abbau von Mobilitätshindernissen und die Verhinderung von Sozialdumping über die Grenzen hinweg von grundlegender Bedeutung ist. Darüber hinaus sollte die Priorität Mobilität bei Verwendung von ESF-Mitteln für die Mitgliedstaaten verpflichtend sein. Wenn EURES dennoch auf zwei Fonds aufgeteilt wird, sollte das PSWI, neben dem ESF, ein subsidäres Instrument zur Unterstützung grenzübergreifender EURES-Partnerschaft sein. Dazu muss auch für das PSWI das Partnerschaftsprinzip und ein Mindestanteil gelten.
Migration: Die Kommission erkennt, dass die Migrationsfrage angegangen werden muss. Die Mitteilung enthält zwar keine konkreten Vorschläge, in den letzten Jahren wurden jedoch zahlreiche Gesetzesinitiativen ergriffen. Nach Auffassung des EGB ist ein kohärenter Rechtsrahmen für die Migration, einschließlich der Notwendigkeit, eine Segmentierung der Rechte nach verschiedenen Kategorien von Migranten zu verhindern, und einer verbesserten Abstimmung der diesbezüglichen Politiken, erforderlich. In der Mitteilung fehlt auch ein Hinweis auf die Mobilitätshindernisse von Wanderarbeitnehmern aus Drittländern – ein wichtiges Problem, das angegangen werden muss.
Stärkung der EU-Governance
Verstärkte Koordinierung der Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik: Der EGB hat bereits in der Vergangenheit betont, dass eine ausgewogenere wirtschaftspolitische Steuerung vonnöten ist, und begrüßt daher den Vorschlag, die neue wirtschaftspolitische Steuerung durch eine verstärkte Koordinierung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik ausgewogener zu gestalten. Dies ist auch erforderlich, damit die EU ihre Ziele im Rahmen von „Europa 2020“ erreichen kann.
Die Vorschläge, ein Benchmark-System für den Bereich Beschäftigung und einen Fortschrittsanzeiger hinsichtlich der Umsetzung der nationalen Beschäftigungspläne zu entwickeln, sind nützlich. Es sollte eine transparente Überwachung der Beschäftigungsleistungen und der Fortschritte beim Erreichen der Ziele der Strategie „Europa 2020“ wie z. B. Armutsminderung ermöglichen. Zu diesem Zweck sollten die europäischen Sozialpartner bei der Festlegung der Benchmark- und Anzeiger-Kriterien eingebunden werden.
Stärkere Beteiligung der Sozialpartner: Die Einbeziehung der Sozialpartner in die Ausarbeitung und Umsetzung von Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik ist von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus sollten die Sozialpartner zeitgerecht vor der Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts, und nicht erst danach, gehört werden und mit ihnen sollte die Festlegung der „strategischen Kernprioritäten“ für die Beschäftigungspolitik besprochen werden.
Nach Auffassung des EGB kann ein Monitoring der Löhne und Gehälter auf europäischer Ebene nur unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden: Autonomie der Sozialpartner ist strikt einzuhalten; Löhne und Gehälter werden nicht als Anpassungsinstrument im Wettbewerb verwendet; Anwendungsbereich muss breit gefasst sein und fiskalpolitische, geldpolitische und qualitative Faktoren von Wettbewerbspositionen umfassen; ihr entsprechender Nutzen und ihr Einsatz werden überwacht.
Ein durchschlagkräftigerer und verbesserter makroökonomischer Dialog, insbesondere ein erweiterter Austausch auf politischer Ebene zwischen den europäischen und nationalen Sozialpartnern auf der einen Seite und den Finanz- wie auch Arbeitsministern für auf der anderen Seite, ist das geeignete Forum für die verstärkte Einbeziehung der Sozialpartner. Dies ist auch das Forum, um die Sozialpartner im Rahmen des Verfahrens bei übermäßigem makroökonomischen Ungleichgewicht (Scoreboard, Warnmechanismus-Bericht, eingehende Länderstudien) einzubeziehen.
In diesem Zusammenhang sind immer Artikel 153 Absatz 5 AEUV, der das Arbeitsentgelt von der Kompetenz der Europäischen Union ausnimmt, und Artikel 152, wonach die Union verpflichtet ist, die Vielfalt der nationalen Arbeitsbeziehungs- und Lohnbildungssysteme zu respektieren, strikt zu berücksichtigen. Dazu und zur Achtung der Autonomie der Sozialpartner müssen spezifische Gespräche über Lohndynamik auf zweiseitiger Ebene zwischen den europäischen Sozialpartnern durchgeführt werden, während die Kommission einen solchen Dialog in Übereinstimmung mit den Artikeln 152 und 154 AEUV fördert.
[1] Das Beschäftigungspaket umfasst die Mitteilung „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ und neun Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen, http://ec.europa.eu/commission_2010...
[2] 6. Flash Eurobarometer http://ec.europa.eu/public_opinion/...
[3] EGB-Entschließung – Investieren für Wachstum und Arbeitsplätze – Reaktion des EGB auf den Jahreswachstumsbericht 2012, 6./7. März 2012, http://www.etuc.org/a/9809
[4] ETUC Position ’Putting just transition into action in Europe and globally - ETUC position towards Qatar COP18, http://www.etuc.org/a/10041
[5] Not for bad weather: flexicurity challenged by the crisis, ETUI 3/2010, ISSN 2031-8782
[6] EGB-Entschließung – Investieren für Wachstum und Arbeitsplätze – Reaktion des EGB auf den Jahreswachstumsbericht 2012
[7] EGB-Entschließung: „Arbeitnehmermitbestimmung in Gefahr: für eine stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer“, 7.-8. Dezember 2011 http://www.etuc.org/IMG/pdf/Resolut...
[8] The crisis and national labour law reforms: a mapping exercise, ETUI Working Paper 2012.04
[9] EGB Entschließung: Antizipierung von Wandel und Umstrukturierungen – EGB fordert EU-Maßnahmen, 6.-7. März 2012, http://www.etuc.org/a/9819
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